Wolfgang Schumacher - Flugzeugvercharterung 
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Was ist der PPL?
Voraussetzungen
Theorieausbildung
Praktische Ausbildung
Sprechfunkzeugnis
 

Die Privat-Piloten-Lizenz (PPL)

Die Abkürzung PPL steht für Privat-Piloten-Lizenz. Sie ist quasi die Grundausbildung jedes Piloten. Für Personen, die die Fliegerei als Hobby betreiben, ist diese Lizenz meist ausreichend.

Bei einer Ausbildung nach EASA-FCL auf Motorflugzeugen erhalten Sie nach einer Ausbildung von mindestens 45 Flugstunden die Berechtigung, Flugzeuge der Klasse SEP (class rating: single engine piston) zu fliegen. Das bedeutet, dass Sie nach einer Schulung (Vertrautmachung oder Differenzschulung) auf dem jeweiligen Flugzeugtyp mit einem Fluglehrer die Flugzeugtypen dieser Klasse fliegen dürfen. Zunächst sind das natürlich alle Flugzeuge, die Sie während der Ausbildung alleine geflogen sind. Dieser Flugschein wird international anerkannt.
Da in diesen Bereich auch kompliziertere Flugzeuge fallen, gibt es keine allgemeine Regelung für die Dauer einer Vertrautmachung. Aber aus Sicherheitsgründen sollten Sie ausgiebig mit Fluglehrer üben. Merkmale wie Einziehfahrwerk, Druckkabine oder Verstellpropeller müssen von einem Fluglehrer bestätigt werden.

Alternativ zum PPL gibt es seit Einführung der europäischen Richtlinen den LAPL (Light Aircraft Pilot Licence)

Dieser Flugschein hat nur in Europa Gültigkeit. Die Ausbildung umfasst "nur" 30 Flugstunden. Hierbei wird der Bereich Funknavigation im Vergleich zum PPL(A) weitestgehend weggelassen. Die Theorieausbildung ist jedoch identisch.

Natürlich dürfen Sie Personen mitnehmen. Mit zwei Einschränkungen. Bevor Sie jemanden mitnehmen, müssen Sie 3 Landungen innerhalb der letzten 90 Tage auf dem jeweiligen Flugzeugtyp haben. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie auf alle Fälle erst einmal ein paar Platzrunden (evtl. auch mit Fluglehrer) machen.
Die zweite Einschränkung ist, dass Sie kein Geld mit der Fliegerei verdienen dürfen. Allerdings dürfen Sie Sich im Rahmen sogenannter Selbstkostenflüge die Kosten Ihrer Mitflieger teilsweise ersetzen lassen.
Geld verdienen dürfen Sie mit Ihrem Privatpilotenschein nur, wenn Sie Gegenstände hinter einem Flugzeug schleppen (Bannerschlepp) oder als Fluglehrer tätig sind.
Haben Sie einen LAPL, so müssen Sie, bevor Sie jemanden mitnehmen können, zunächst weitere 10 h Flugerfahrung sammeln.

Sie dürfen nur bei Tag und bei "guten" Wetterbedingungen fliegen. In das Ausland bzw. im Ausland dürfen Sie mit Ihrer Lizenz, gemäß der oben genannten Einschränkung beim LAPL, ebenfalls fliegen.

 

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