Die
praktische Ausbildung zum PPL(A)
Mit der praktischen Ausbildung kann direkt nach der Anmeldung
begonnen werden. Vorgeschrieben sind vom Gesetzgeber mindestens
45 Stunden Flugausbildung, davon 10 Alleinflugstunden.
In dieser Zeit werden eine Vielzahl von Ausbildungsübungen
durchgeführt.
Zu Beginn wird die Platzrundenschulung einen großen Anteil
an der Ausbildung einnehmen. Die Handhabung des Flugzeugs
und das Beherrschen der Landung stehen zu diesem Zeitpunkt
im Vordergrund. Abgeschlossen wird dieser Ausbildungsabschnitt
mit dem ersten Alleinflug.
Im weiteren Verlauf der Ausbildung stehen die Verfeinerung
des Könnens und die Navigation auf dem Programm. Hierzu zählen
Flüge zu verschiedenen fremden Flugplätzen mit Alleinlandungen
des Flugschülers, eine Flughafeneinweisung an einem internationalen
Flughafen sowie mindestens ein Flug in über 2000m Höhe.
Mit der Einführung des europäischen Flugscheines
wurde eine etwa fünf Stunden umfassende Schulung in Nutzung
der Funknavigation (früher Fortbildung CVFR) in die Grundausbildung
integriert. Somit wird die Qualifikation der Piloten nochmals
bereits in der Ausbildung erhöht.
Die Überlandflüge sowie der Dreiecksflug über mehr als 270km
im Alleinflug bilden den Abschluss der praktischen Ausbildung.
Vor der praktischen Prüfung werden nochmals die Übungen aus
dem Prüfungsprogramm intensiv trainiert.
Die praktische Prüfung
Sind alle erforderlichen Bedingungen erfüllt, meldet die
Flugschule den Flugschüler zur praktischen Prüfung. Die Luftfahrtbehörde
teilt dem Flugschüler daraufhin einen Prüfer zu.
Dieser überprüft in einem etwa eineinhalb-stündigen Prüfungsflug
sowohl die navigatorischen als auch die fliegerischen Kenntnisse.
Die Flugübungen umfassen Normal- und Notverfahren, wie beispielsweise
Stallübungen, Steilkurven oder simulierten Notlandeübungen.
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung reicht der Prüfer seinen
Bericht gemeinsam mit der Flugvorbereitung des Schülers bei
der Luftfahrtbehörde ein.
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