Voraussetzungen
Fliegen lernen kann wirklich jeder. Die am Anfang sehr schwierig
erscheinenden Abläufe prägen sich schnell ein, so
dass Sie mit etwas Übung sehr schnell Fortschritte machen
werden. Denken Sie nur zurück an Ihre Fahrschule. Überlegen
Sie heute noch, wann Sie die Kupplung zum Gangwechsel treten
müssen?
Mit der Ausbildung können Sie bereits ab dem 16. Lebensjahr
beginnen. Die praktische Prüfung kann mit 17. Jahren
abgelegt werden.
Mitbringen sollten Sie Spaß an der Fliegerei und die
Offenheit, sich in einer neuen Dimension zu bewegen. Natürlich
gibt es noch ein paar Formalismen, die auch eingehalten werden
müssen.
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
Das Wichtigste ist zunächst eine Untersuchung bei einem "Fliegerarzt".
Dies sind Ärzte, die eine besondere Zulassung haben.
Untersucht wird der allgemeine körperliche Zustand. Eine
Brille ist dabei kein Hindernisgrund. Je nach angestrebter
Pilotenlizenz unterscheidet man derzeit zwei verschiedene
Tauglichkeitsstufen:
- Klasse I - Berufs- und Verkehrsflugzeugführer
- Klasse II - Privatflugzeugführer
Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses ist abhängig
von Ihrem Lebensalter. Unter 40 Jahren gilt es für fünf
Jahre, zwischen 40 und 50 zwei Jahre und ab 50 12 Monate (PPL(A).
Für den LAPL gilt es ab 40 Jahren für 2 Jahre.
Nach Ablauf dieser Zeiträume müssen Sie wieder zu einer
Untersuchung. Die Kosten für einer Untersuchung der Klasse
II betragen ca. 100 - 150 €.
Adressen von fliegerärztlichen Untersuchungsstellen können
Sie bei uns erfragen.
Formalitäten
Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Dieser Auszug muss direkt in Flensburg beim Kraftfahrtbundesamt
anfordert werden. Informationen finden Sie auf der Seite des
KraftfahrtBundesAmtes.
Zuverlässigkeitsprüfung (ZÜP)
Zuständig für die Durchführung der Zuverlässigkeitsprüfung
ist in Hessen das Polizeipräsidium Frankfurt.
Dort finden Sie auch das notwendige Antragsformular
zum Download.
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