Wolfgang Schumacher - Flugzeugvercharterung 
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Was ist der PPL?
Voraussetzungen
Theorieausbildung
Praktische Ausbildung
Sprechfunkzeugnis
 

Voraussetzungen

Fliegen lernen kann wirklich jeder. Die am Anfang sehr schwierig erscheinenden Abläufe prägen sich schnell ein, so dass Sie mit etwas Übung sehr schnell Fortschritte machen werden. Denken Sie nur zurück an Ihre Fahrschule. Überlegen Sie heute noch, wann Sie die Kupplung zum Gangwechsel treten müssen?

Mit der Ausbildung können Sie bereits ab dem 16. Lebensjahr beginnen. Die praktische Prüfung kann mit 17. Jahren abgelegt werden.

Mitbringen sollten Sie Spaß an der Fliegerei und die Offenheit, sich in einer neuen Dimension zu bewegen. Natürlich gibt es noch ein paar Formalismen, die auch eingehalten werden müssen.

Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis

Das Wichtigste ist zunächst eine Untersuchung bei einem "Fliegerarzt". Dies sind Ärzte, die eine besondere Zulassung haben. Untersucht wird der allgemeine körperliche Zustand. Eine Brille ist dabei kein Hindernisgrund. Je nach angestrebter Pilotenlizenz unterscheidet man derzeit zwei verschiedene Tauglichkeitsstufen:

  • Klasse I   - Berufs- und Verkehrsflugzeugführer
  • Klasse II  - Privatflugzeugführer

Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses ist abhängig von Ihrem Lebensalter. Unter 40 Jahren gilt es für fünf Jahre, zwischen 40 und 50 zwei Jahre und ab 50 12 Monate (PPL(A). Für den LAPL gilt es ab 40 Jahren für 2 Jahre.
Nach Ablauf dieser Zeiträume müssen Sie wieder zu einer Untersuchung. Die Kosten für einer Untersuchung der Klasse II betragen ca. 100 - 150 €.
Adressen von fliegerärztlichen Untersuchungsstellen können Sie bei uns erfragen.

Formalitäten

Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

Dieser Auszug muss direkt in Flensburg beim Kraftfahrtbundesamt anfordert werden. Informationen finden Sie auf der Seite des KraftfahrtBundesAmtes.

Zuverlässigkeitsprüfung (ZÜP)

Zuständig für die Durchführung der Zuverlässigkeitsprüfung ist in Hessen das Polizeipräsidium Frankfurt.
Dort finden Sie auch das notwendige Antragsformular zum Download.

 

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