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Weiterbildung LAPL auf PPL(A)

War früher die Vertiefung der Kenntnisse der Funknavigation (CVFR) eine separate Ausbildung, wurde diese im Rahmen der Europäisierung in der PPL-Ausbildung integriert.

Für den LAPL gilt dies nicht. Möchte man den LAPL auf den PPL(A) erweitern, ist eine Fortbildung an einer Flugschule (ATO) notwendig. Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

1. Nach Erteilung des LAPL (A) müssen mindestens 15 Stunden Flugzeit auf Flugzeugen absolviert worden sein.
2. Von diesen 15 Stunden müssen mindestens 10 Stunden Flugausbildung nach einem genehmigten Ausbildungslehrgang in einer ATO absolviert werden.
3. In diesem Lehrgang müssen mindestens 4 Stunden überwachter Alleinflug durchgeführt worden sein. Davon müssen mindestens 2 Stunden Allein-Überlandflug mit einem Überlandflug von mindestens 270 km Länge und 2 vollständig abgeschlossenen Landungen auf 2 anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz durchgeführt werden.
4 . Eine theoretische Prüfung entfällt. Es werden aber mündlich im Rahmen des Prüfungsfluges theoretische Kenntnisse abgefragt
5 . nach Absolvieren der praktischen Ausbildung Prüfungsflug mit einem von der Behörde bestimmten Flugprüfer.

 

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