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Weiterbildung
LAPL auf PPL(A)
War früher
die Vertiefung der Kenntnisse der Funknavigation (CVFR) eine
separate Ausbildung, wurde diese im Rahmen der Europäisierung
in der PPL-Ausbildung integriert.
Für den LAPL gilt dies nicht. Möchte man den LAPL
auf den PPL(A) erweitern, ist eine Fortbildung an einer Flugschule
(ATO) notwendig. Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt
werden:
1. Nach Erteilung des LAPL (A) müssen mindestens 15 Stunden Flugzeit auf Flugzeugen absolviert worden sein.
2. Von diesen 15 Stunden müssen mindestens 10 Stunden Flugausbildung
nach einem genehmigten Ausbildungslehrgang in einer ATO absolviert
werden.
3. In diesem Lehrgang müssen mindestens 4 Stunden überwachter
Alleinflug durchgeführt worden sein. Davon müssen mindestens
2 Stunden Allein-Überlandflug mit einem Überlandflug von mindestens
270 km Länge und 2 vollständig abgeschlossenen Landungen auf
2 anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz durchgeführt
werden.
4 . Eine theoretische Prüfung entfällt. Es werden aber mündlich
im Rahmen des Prüfungsfluges theoretische Kenntnisse abgefragt
5 . nach Absolvieren der praktischen Ausbildung Prüfungsflug
mit einem von der Behörde bestimmten Flugprüfer.
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