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Sprechfunkzeugnis

In Deutschland benötigt man zum Erwerb eines Flugscheins ein Sprechfunkzeugnis. Dabei unterscheidet man, je nach Anwendungszweck drei unterschiedliche Varianten:

  • BZF II
    Das BZF II benötigt man für Flüge innerhalb der Bundesrepublik. Es umfasst alle Funkverfahren auf deutsch für einen Flug nach Sichtflugregeln (VFR). Es ist für Sie als Privatpilot vollkommen ausreichend. Auch zum Kennenlernen der Fliegerei geeignet.
  • BZF I
    Das BZF I ist eine Erweiterung des BZF II. Es umfasst alle Sprechfunkgruppen auf Deutsch und Englisch für einen VFR-Flug. Für Flüge im Luftraum C, bei Nacht sowie im Ausland sollte man das BZF I besitzen, um den Funkverkehr mit den Controllern besser verfolgen zu können.
  • AZF
    Das AZF ist das umfangreichste Sprechfunkzeugnis. Alle Piloten, die nach Instrumentenflugregeln fliegen (IFR), sind in Besitz eines AZF.

Interessant ist das Sprechfunkzeugnis auch für "Mitflieger", da die Verfahren des Luftverkehrs und weitere Grundlagen der Fliegerei vermittelt werden. So kann die Fliegerei zu einem gemeinsamen Hobby werden.

 

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