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Sprechfunkzeugnis
In Deutschland benötigt man zum Erwerb eines Flugscheins
ein Sprechfunkzeugnis. Dabei unterscheidet man, je nach Anwendungszweck
drei unterschiedliche Varianten:
- BZF II
Das BZF II benötigt man für Flüge innerhalb der Bundesrepublik.
Es umfasst alle Funkverfahren auf deutsch für einen Flug
nach Sichtflugregeln (VFR). Es ist für Sie als Privatpilot
vollkommen ausreichend. Auch zum Kennenlernen der Fliegerei
geeignet.
- BZF I
Das BZF I ist eine Erweiterung des BZF II. Es umfasst alle
Sprechfunkgruppen auf Deutsch und Englisch für einen VFR-Flug.
Für Flüge im Luftraum C, bei Nacht sowie im Ausland sollte
man das BZF I besitzen, um den Funkverkehr mit den Controllern
besser verfolgen zu können.
- AZF
Das AZF ist das umfangreichste Sprechfunkzeugnis. Alle Piloten,
die nach Instrumentenflugregeln fliegen (IFR), sind in Besitz
eines AZF.
Interessant ist das Sprechfunkzeugnis auch für "Mitflieger",
da die Verfahren des Luftverkehrs und weitere Grundlagen der
Fliegerei vermittelt werden. So kann die Fliegerei zu einem
gemeinsamen Hobby werden.
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