Weitere Fortbildungen
Um Ihnen jedoch einen Gesamtüberblick über Ihre
Möglichkeiten zu bieten, finden Sie im Folgenden Ausführungen
zu weiteren Lizenzen und Berechtigungen.
Die Instrumentenflugberechtigung (IFR)
Die Instrumentenflugberechtigung ermöglicht es Ihnen,
durch intensives Training ein geeignetes Flugzeug auch ohne
Sicht nach außen zu führen.
Dies ist für Vielflieger und diejenigen, die die Fliegerei
auch beruflich nutzen wollen, von Vorteil. Für Privatpiloten
rechnet sich diese Ausbildung auf Grund der hohen Kosten meist
leider nicht.
Die Berufspilotenlizenz (CPL)
Beabsichtigen Sie, eine berufliche Tätigkeit in der
Luftfahrt zu ergreifen, so benötigen Sie eine Berufspilotenlizenz.
Mit dieser ist es Ihnen möglich, in Luftfahrtunternehmen,
beispielsweise im Executive Charter, bei Krankentransporten
oder ähnlichem, beruflich tätig zu werden.
Die Verkehrspilotenlizenz (ATPL)
Möchten Sie über den CPL hinaus in die Verkehrsluftfahrt,
müssen Sie die Verkehrspilotenlizenz erwerben. Um sich
bei einer Fluggesellschaft bewerben zu können, sollten
Sie mindestens die theoretische Prüfung bestanden haben.
Haben Sie bereits das Crew Coordination Training sowie die
Long-Range-Ausbildung erfolgreich absolviert, steigen Ihre
Chancen beträchtlich.
Musterberechtigung
Für jedes Flugzeug, das Sie fliegen möchten, benötigen
Sie eine Musterberechtigung. Im Bereich der Berufs- und Verkehrsfliegerei
erfolgt die Ausbildung auf Simulatoren. Diese Ausbildung muss
bei Neueinsteigern häufig von dem Bewerber selbst finanziert
werden. Teilweise erfolgt eine Erstattung der Kosten durch
den Arbeitgeber.
Aber auch im Bereich der Privatfliegerei kann es sein, dass
Sie beispielsweise ein zweimotoriges Flugzeug fliegen möchten.
Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Ausbildung
bei einer sogenannten TRO (Type Rating Organization). Mit
einem Checkflug wird die Berechtigung jeweils in regelmäßigen
Abständen verlängert.
Schlepp-, Kunstflug- und weitere Berechtigungen
Informationen zum Motorkunstflug finden Sie unter www.german-aerobatics.de.
Die Schleppberechtigung wird von unserer Flugschule nicht
angeboten. Informationen über die Anforderungen finden
Sie in §83 LuftPersV, beispielsweise bei Luftrecht-Online.
Wenn Sie weitere Fragen haben, werden wir gerne versuchen,
Sie zu beantworten. Setzen Sie sich einfach mit uns
in Verbindung.
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